Vertragsbedingungen der Band Rooftop (nachfolgend Band genannt):
1. Geltungsbereich
Die Leistungen, Angebote und Verträge der Band erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber die AGB an.
2. Zahlung
Der vereinbarte Betrag ist spätestens 14 Tage vor dem Auftrittstermin auf das Konto der Band zu überweisen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks werden nicht akzeptiert.
3. Programmgestaltung
Die Band ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Wünsche des Auftraggebers werden im Rahmen des Repertoires berücksichtigt. Weisungen zu künstlerischen Inhalten sind ausgeschlossen.
4. Aufbau & Organisation
Am Veranstaltungstag muss ein Ansprechpartner des Auftraggebers ab Beginn des Aufbaus anwesend sein. Bühne und Zufahrtswege müssen frei zugänglich sein. Besondere Gegebenheiten (z. B. Treppen, lange Wege) sind spätestens eine Woche vorher mitzuteilen.
5. Pausen
Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten.
6. Verpflegung & ggf. Übernachtung
Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für angemessene Verpflegung der Band sowie – falls erforderlich – für eine nahegelegene, zumutbare Unterkunft.
7. Abgaben & Genehmigungen
Alle anfallenden Steuern, Abgaben sowie GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Er sorgt auf eigene Kosten für alle notwendigen Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Bau-, Polizei- und Brandschutz).
9. Haftung der Band
Die Haftung der Band für vertragliche Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Schäden sind innerhalb von 3 Tagen nach der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Anzeige gehindert war.
10. Weitere Künstler / Ablauf
Der Auftraggeber informiert die Band vor Vertragsabschluss über weitere auftretende Künstler. Der Programmablauf wird mit der Band abgestimmt.
11. Technische Voraussetzungen
Die Bühne sollte beim Quartett idealerweise eine Größe von 6 m × 4 m besitzen. Abweichende Maße sind im Vorfeld mit der Band abzustimmen.
Eine Umkleidemöglichkeit ist bereitzustellen.
Die Stromversorgung muss über zwei getrennte 220 V-Steckdosen oder einen
CEE-16A-Anschluss erfolgen.
12. Rücktritt / Ausfall
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss:
– bis 4 Wochen vor Termin: 50 % Gage,
– ab 4 Wochen vor Termin: 90 % Gage.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Band kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei wetterbedingtem Ausfall eines Open-Air-Auftritts ist vom Auftraggeber ein geeigneter Ersatzort bereitzustellen; geschieht dies nicht, gilt die Leistung der Band als erbracht und die volle Gage ist zahlbar.
13. Höhere Gewalt / Ersatzmusiker
Kann die Band aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit nicht auftreten, entfällt die Leistungspflicht.
Die Band darf Ersatzmusiker oder eine Ersatzband stellen; der Auftraggeber kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
14. Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Gagen und Vertragsinhalte sowie zur DSGVO-konformen Verarbeitung personenbezogener Daten.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Veranstaltungsort.
(Stand: Januar 2026)